iPhone-App gegen Blitzmarathon erlaubt?

Der nächste Blitzmarathon steht unmittelbar bevor: Morgen, Donnerstag, 21.04.2016, wird wieder kontrolliert. So manch einer mag da an die Anschaffung einer Blitzer-App denken, die ihn warnen soll, bevor er in eine "Falle" zu tappen droht.

Der nächste Blitzmarathon steht unmittelbar bevor: Heute, Donnerstag, 21.04.2016, wird wieder kontrolliert. So manch einer mag da an die Anschaffung einer Blitzer-App denken, die ihn warnen soll, bevor er in eine “Falle” zu tappen droht.

Blitzer-Apps im App Store

Im App Store gibt es dafür zahlreiche Programme (Apps), wie hier “Blitzer.de” von Eifrig Media:

Im App Store gibt es dafür zahlreiche Programme (Apps), wie hier "Blitzer.de" von Eifrig Media:

Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung

Trotzdem sei an dieser Stelle auf die Straßenverkehrsordnung hingewiesen … sie regelt in § 23 (“Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“) unmissverständlich, dass der Fahrer eines Fahrzeugs “ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen [darf], das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)“.

Das ist zunächst eindeutig. Und doch haben spitzfindige Juristen Lücken in der Formulierung entdeckt, die Raum für den Einsatz einer iPhone-App geben … die Frage ist nämlich, ob ein Smartphone oder eine Smartphone-App “technische Geräte” sind, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, denn natürlich ist ein Smartphone zum Telefonieren gedacht.

Abseits derart feinsinniger Überlegungen raten wir dazu, sich an die Geschwindigkeitsregeln zu halten. Damit dienen Sie Ihren Mitmenschen und gefährden niemanden … und schonen Ihren Geldbeutel. Und sollte Ihr Beifahrer – und nicht Sie als Fahrer – dann doch eine App mit Blitzer-Warner nutzen, dann ist dagegen sicher auch nichts einzuwenden 😉

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