Wo “Flat” drauf steht, muss auch “Flat” drin sein!

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E-Plus ist an sein Leistungsversprechen gebunden: Wenn für den Mobilfunktarif “Allnet Flat Base all-in” eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen versprochen wird, dann darf E-Plus diese Leistung in seinen Klauseln nicht so entscheidend einschränken, daß Kunden tatsächlich nur bis zu einem Volumen von 500 MB im Monat in schneller Geschwindigkeit im Internet surfen konnten.

Das hat das Landgericht Potsdam in seinem Urteil vom 14.01.2016 entschieden (Az. 2 O 148/14, nicht rechtskräftig) – hier lesen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband.

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“Für viele Kunden ist die Datengeschwindigkeit ausschlaggebend, um zum Beispiel Nachrichten- und Musikstreamingdienste zu nutzen oder über soziale Netzwerke zu kommunizieren”, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. “Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden.”

Im vorliegenden Fall durften die E-Plus-Kunden das Internet bis zum Erreichen der 500 MB zwar mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 21,6 Megabit nutzen, mussten danach aber eine Drosselung auf 56 Kilobit pro Sekunde hinnehmen.

Das Landgericht Potsdam schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Leistungseinschränkung den Kunden unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist. Die Richter sahen darin eine unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht.

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