WhatsApp-Abofalle: Erste Hilfe und Vorsorge

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer neuartigen Abofalle, die sich an die Nutzer des Messenger-Dienstes WhatsApp richtet.



WhatsApp-Abofalle: So funktioniert sie

Konkret geht es darum, dass WhatsApp-Nutzer Nachrichten erhalten, die mit dem Versprechen auf neuartige Funktionen des Messengers darauf abzielen, dass Sie einen Link antippen oder anklicken. Das soll zur Folge haben, dass später über die Mobiltelefon-Rechnung 4,99 EUR je Woche berechnet werden.

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WhatsApp-Abofalle: Rechnung widersprechen

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt betroffenen Verbrauchern, sie sollten bei ihrem Mobilfunk-Provider und bei dem auf der Rechnung ausgewiesenen “Anbieter” der Forderung widersprechen und den strittigen Betrag nicht zahlen.

Sofern die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen wurde, können Sie bei Ihrer Bank innerhalb von 8 Wochen der Lastschrift widersprechen, worauf der gesamte Betrag zurück auf Ihr Konto überwiesen wird. Sie sollten aber – in eigener Regie und per Überweisung –  den um den strittigen Betrag gekürzten Rechnungsbetrag unbedingt an Ihren Mobilfunk-Provider überweisen.

WhatsApp-Abofalle: Vorsorge-Maßnahmen

Damit die Plagegeister erst gar nicht an Ihre Telefonnummer gelangen, um Ihnen über WhatsApp eine Abo-Falle unterschieben zu können, sollten Sie eine sogenannte Drittanbietersperre beauftragen. Folgen Sie dazu den folgenden Links:

Drittanbietersperre bei T-Mobile

Drittanbietersperre bei Vodafone

Drittanbietersperre bei E-Plus

Drittanbietersperre bei O2

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